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Schüleraustauschprogramme am Ernst-Abbe-Gymnasium (Frankreich, Italien, Kasachstan, USA)
Schüleraustausch ist Vertrauenssache - Vertrauen in die begleitenden Lehrkräfte, Vertrauen in den teilnehmenden Schüler.
Wir sind überzeugt, dass ein Schüleraustausch-Programm eine wertvolle Erfahrung für alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler[1] darstellt. Es eröffnet eine Vielzahl von Lernmöglichkeiten, welche im Rahmen eines klassischen Unterrichts nicht oder nur sehr begrenzt vermittelt werden können. Den Schülern wird ermöglicht, Erfahrungen über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinweg zu sammeln.
Dennoch funktioniert ein reibungsloser Schüleraustausch nur mit gewissen Rahmenbedingungen bzw. Spielregeln. Nachfolgend möchten wir Ihnen grundlegenede Informationen zum Thema reichen, welche wir als verbindlich erachten.
Sollten Sie Bedenken zu einem oder mehreren der folgenden Punkte haben, so laden wir Sie ein, diese während des Info-Elternabends anzusprechen. Lassen sich Zweifel nicht restlos ausräumen, so sehen Sie bitte von einer Anmeldung zum Schüleraustausch ab.
Stand Juli 2015
F.
Friedel-Rieger
Kirsten Neuburger (EB-Vorsitzende)
F.
Dierberger
Jochen Müller (stellv. EB-Vorsitzender)
F. Leichsenring
H. Weber
H. Falk
F. Egner
[1] Im Folgenden wird der Lesbarkeit halber ausschließlich die Bezeichnung „Schüler“ verwendet.
Allgemeine Hinweise
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- Es gilt das Deutsche Jugendschutzgesetz in Verbindung mit der Einverständniserklärung zum Schüleraustausch
- Den Anweisungen der Lehrkräfte ist jederzeit Folge zu leisten
- Der Schüleraustausch ist ein freiwilliges Angebot des Ernst-Abbe-Gymnasiums und der organisierenden Lehrkräfte, die dieses zum großen Teil in ihrer Freizeit machen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Niveau eines professionellen Reiseveranstalters nicht geboten werden kann
- Der Austausch hat sowohl eine sprachliche als auch eine kulturelle Komponente
- Wer an einem Austausch teilnimmt, erklärt sich damit auch automatisch bereit, beim Gegenbesuch der Partnerschule einen Gastschüler aufzunehmen
Kosten
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Die Kosten für den Gastschüler (z.B. Essen, Fahrkarte, private Ausflüge) werden von den Gastfamilien übernommen
Vor der Reise
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- Die Eltern prüfen sorgfältig und entscheiden selbst, ob ihr Kind den Anforderungen eines Austausches gewachsen ist
- Ist die Anzahl der Bewerber um die Austauschplätze größer als die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze, entscheidet (nach Überprüfung der Voraussetzungen) das Losverfahren öffentlich über die Teilnahme.
Ausnahme: Wer schon am USA-Austausch teilgenommen hat, wird bei einer Bewerbung zum Kasachstan-Austausch nachrangig behandelt
- Wer die Zusage für die Teilnahme an einem Austausch erhalten hat, ist verbindlich zur Kostenübernahme seines Anteils verpflichtet
- Kostenerstattungen bei Nichtantritt der Reise sind nicht (oder nur in Ausnahmefällen) möglich
- Die im Vorfeld ausgegebenen Fragebögen sind wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen
- (Mindestens) ein Elternteil nimmt am Info-Elternabend teil
- Die Zuordnung der Schüler auf die Gastfamilien erfolgt unter Umständen kurzfristig, da z.B. in den USA die Gastschule für die Zuteilung verantwortlich ist
- Devisen müssen eigenverantwortlich beschafft werden. Es wird der Einsatz von sog. Prepaid-Kreditkarten empfohlen
- Haftpflichtversicherung besteht über die Schule
- Tickets, Fahrkarten, etc. für Hin- und Rückreise sowie Gruppenaktivitäten werden von den Lehrkräften besorgt
- Die Gepäckgröße ist so zu wählen, dass der Schüler alleine damit zurecht kommt, auch sind Größen- bzw. Gewichtsbeschränkungen der Fluggesellschaft/Bahn zu beachten
- Ein Gastgeschenk ist üblich
Während des Auslandsaufenthalts
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- Unsere Schüler sind Repräsentanten unserer Schule und unseres Landes und verhalten sich dementsprechend
- Die Schüler müssen sich im Klaren darüber sein, dass die Lebensumstände im Gastland oder bei der Gastfamilie nicht immer wie zu Hause sind
- Ein eigenes Zimmer in den Gastfamilien bzw. ein Hotelzimmer mit eigener Dusche kann nicht gewährleistet werden
- Diszipliniertes Verhalten der Schüler in öffentlichen Verkehrsmitteln, das Einhalten der Straßenverkehrsregeln und ein einwandfreies Verhalten gegenüber den Mitmenschen sind selbstverständlich
- Fehlverhalten der Schüler kann zum Ausschluss vom Schüleraustausch führen. In diesem Fall sorgen die Eltern selbständig für die Heimreise oder Abholung
- Die Aufsichtspflicht außerhalb der An- und Abreise sowie der Gruppenaktivitäten obliegt der Gastfamilie
- Ein Austausch ist dynamisch und kurzfristige Programmänderungen sind jederzeit möglich
- Das Programm/die Gruppenaktivitäten im Ausland bestimmt die Partnerschule. Es ist möglich, dass die Gruppenaktivitäten erst bei oder sogar nach Reiseantritt bekannt gegeben werden
- Die Teilnahme an den Gruppenaktivitäten ist verpflichtend
- Schwimmen (auch in Seen oder im Meer) ist nur mit Zustimmung der Eltern (vor der Reise) gestattet.
- Schüler dürfen sich in Kleingruppen (min. 3 Personen) ohne Aufsichtsperson im vorher festgelegten räumlichen und zeitlichen Rahmen bewegen
- Telefonkosten (Roaming Gebühren, Daten-Roaming ...) sind in der Verantwortung der Schüler. Es wird empfohlen, vor der Reise die GSM-Kompatibilität des Gerätes zu überprüfen
- Die Schüler sind für ihre mitgeführten Wertgegenstände selbst verantwortlich
- Bei Problemen nehmen die Schüler direkt mit den begleitenden Lehrern Kontakt auf (nicht via den Eltern zuhause). Vieles kann unbürokratisch geregelt werden und eine negative Beeinträchtigung des Aufenthalts verhindern
- Die Eltern erhalten eine Telefonnummer, unter der die begleitenden Lehrkräfte im Notfall zu erreichen sind
In der Gastfamilie
- Die Regeln der Gastfamilie gelten
- Kulturelle Gepflogenheiten können von Gewohnheiten zu Hause abweichen
- Bei untragbaren Zuständen kontaktieren die Schüler bitte die begleitenden Lehrkräfte
Krankheitsfall
- Eine Auslands-Zusatz-Krankenversicherung (je nach Land) wird empfohlen
- Die Eltern beachten bitte den landesspezifischen Impfschutz und bereiten ihr Kind auf die Reise vor
- Notwendige Medikamente müssen die Schüler selbständig einnehmen können
- Im Krankheitsfall kümmert sich die Gastfamilie um den Schüler und zieht im Bedarfsfall den Begleitlehrer hinzu
- Im Notfall werden die Eltern selbstverständlich zeitnah informiert. Sollten sie nicht zu erreichen sein, bevollmächtigen sie die behandelnden Ärzte bzw. die Begleitlehrer, über notwendige medizinische Maßnahmen zu entscheiden
