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Verwaltungsinformationen der Schulleitung
Schülerausweise
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Die Erstausstellung eines Schülerausweises ist kostenlos. Es wird ein Passbild benötigt.
Wenn ein Schülerausweis verloren geht, stellen wir den Schülern gegen eine Gebühr von 2,-- Euro einen Ersatzausweis aus.Eine „Zweitausstellung“ des Schülerausweises kann nur kostenfrei erfolgen, wenn der „alte“ Ausweis abgegeben wird (z.B. bei Beschädigung, Abnutzung etc).
Zeugniskopien und Zeugnisbeglaubigungen
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Zeugniskopien (ohne Beglaubigung) erstellen wir gegen eine Gebühr von 0,10 Euro pro Kopie.
Zeugniskopien mit Beglaubigung werden gegen eine Gebühr von 0,50 Euro pro Seite ausgestellt. Ausnahme: Bei Abschlusszeugnissen (Abitur) können den Schülern 3 beglaubigte Kopien des Zeugnisses kostenfrei ausgestellt werden. Ansonsten gilt das Gebührenverzeichnis wie oben genannt.
Ersatzzeugnisse
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Ersatzzeugnisse werden auf schriftlichen Antrag gegen eine Gebühr von 20,00 Euro ausgestellt.
Halbjahreszeugnisse der Oberstufe
Ersatzzeugnisse werden auf schriftlichen Antrag gegen eine Gebühr von 10,00 Euro pro Zeugnis ausgestellt.
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Ein Ersatzzeugnis muss bei der Schule persönlich beantragt werden, da die Schule Ihre Identität in geeigneter Weise überprüfen muss (z.B. durch Vorlage eines Personalausweises oder eines anderen amtlichen Dokuments). Ein Nachweis über die an die Landesoberkasse entrichtete Gebühr von 50,00 Euro muss der Schule vorgelegt werden. Genaue Informationen zu diesem Vorgehen erhalten Sie an der Schule bei der Antragstellung.
Erlass „Ausstellung von Ersatzzeugnissen“ des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 01.02.2011.
Preis- und Lob-Regelung
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Preis- und Lob-Regelung am EAG ab SJ 16-17
(lt. GLK-Beschluss vom 09.09.2016)
Kl. 5: Preis bis 1,9; Lob bis 2,2;
Kl. 6-10: Preis bis 2,0; Lob bis 2,3;
Abitur: Preis bis 1,9; Lob bis 2,2.
Anmerkung: Es wird jeweils nur eine Nachkommastelle berücksichtigt.
(Diese Regelung entspricht der Regelung der Gymnasien in Aalen)
